Immer wieder wird – wie gerade aktuell – bekannt, dass ein Apotheker aus Habgier in ihren Wirkstoffen unterdosierte Krebsmedikamente (beispielsweise Zytostatika) oder sonstige unterdosierte Medikamente absichtlich entgegen der ärztlichen Verordnung herstellt. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Für die Patienten, die auf das Medikament angewiesen sind, besteht die erhebliche Gefahr einer Verschlechterung ihres gesundheitlichen Zustandes. Im schlimmsten Fall kann es zum Tod des Patienten kommen.

Wenn Sie den Verdacht haben, ebenfalls durch ein durch einen Apotheker unterdosiertes Medikament zu Schaden gekommen zu sein, unterstütze ich Sie gerne bei dem Nachweis und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den Apotheker.

Kontaktieren Sie mich unter 030/ 29 77 35 74-7 oder info@rechtsanwalt-dobek.de. Schildern Sie mir Ihr Anliegen.