Rechtsanwalt Arzthaftung

Als Patient haben Sie das Recht, dass der Arzt bzw. das Krankenhaus Ihnen unverzüglich eine vollständige Einsicht in die über Sie geführte Patientenakte gewährt.

Die Einsicht in die Patientenakte kann auch durch Übersendung einer Kopie der Patientenakte geschehen.

Recht auf Einsicht in Patientenakte

Der Arzt hat dem Verlangen des Patienten ohne schuldhaftes Verzögern nachzukommen. Will der Arzt eine Einsicht in die Patientenakte verweigern, muss er dies schriftlich begründen.

Im Fall des Todes des Patienten steht das Recht auf Einsicht in die Patientenakte dem Erben zu, soweit er die vermögensrechtlichen Interessen des verstorbenen Patienten wahrnehmen will.

Verweigert der Arzt die Einsicht in die Patientenakte oder gewährt er diese lediglich unvollständig, kann der Patient sein Recht auf Einsicht in die Patientenakte vor Gericht einklagen.