Anwalt Arztfehler

Die Haftungsfälle im Bereich der Pflegeheimhaftung nehmen immer mehr zu. Dies ist zum einen auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Zum anderen ist dies jedoch auch auf die steigende Anzahl an Versäumnissen im Umgang mit pflegebedürftigen Personen in den Pflegeheimen und dadurch unterlaufene Pflegefehler zurückzuführen.

Rechtsanwalt für Pflegeheimhaftung

Die Folgen eines Sturzes im Pflegeheim können schnell zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere kommt es oft zu Oberschenkelhalsbrüchen.

Auch kommt es in einem Seniorenheim oft aufgrund von Versäumnissen in der Pflege zu einem Dekubitus (Druckgeschwür), wenn keine ordnungsgemäße Umlagerung erfolgt. Insbesondere bettlägerige oder komatöse Patienten sind hiervon betroffen. Der Dekubitus entsteht an Knochenvorsprüngen, die in der darüberliegenden Hautschicht die Durchblutung behindert. Hierbei kommt es zunächst zu einer Hautrötung, die sich zu einer Epidermis oder einer Dermis entwickelt. Es entwickelt sich sodann ein tiefer Hautdefekt, der sich in sämtliche Hautschichten ausbreitet und schließlich die Faszie erreicht. Infolgedessen wird das Gewebe zerstört und es entsteht eine Nekrose, die auch die Muskulatur, den Knochen und das Bindegewebe beschädigen kann. Im schlimmsten Fall muss die angegriffene Gliedmaße amputiert werden.

Pflegeheimhaftung bei Dekubitus

Zu den Aufgaben der Pflegekräfte gehört es auch, den Arzt rechtzeitig über einen Vorfall zu informieren, der eine ärztliche Untersuchung des Patienten erfordert. Unterbleibt dies und kommt es zu einem Schaden, haftet hierfür das Pflegeheim.

Das Pfleheim haftet auch dann, wenn Stolperfallen nicht entfernt werden und es aufgrund dessen zu einer Sturzverletzung kommt.

Pflegeheimfehler bei Sturz aus Rollstuhl

Werden Geräte und Medizinprodukte falsch angewendet und kommt es zu einem Schaden des Patienten, haftet das Seniorenheim.

Ein immer wieder auftretendes Problem in Pflegeheimen ist auch die mangelhafte Einhaltung von Hygienevorschriften. Gerade alte und schwer erkrankte Patienten sind im Fall einer Infektion mit einem (multiresistenten) Keim gefährdet.

Keiminfektion bei mangelhafter Hygiene

Die Pflegekraft informiert nicht rechtzeitig einen Arzt, obwohl es die Situation erkennbar dringend erfordert.

Gerne prüfe ich für Sie sämtliche aus Pflegeschadenhaftung in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere Schmerzensgeld, Schadensersatz, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden) und mache diese umfassend geltend.

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