Sie wurden durch die Verwendung einer fehlerhaften Prothese wie beispielsweise eine Hüftprothese, Knieprothese oder Schulterprothese geschädigt. Der Hesteller der fehlerhaften Prothese ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er rechtswidrig und schuldhaft eine Sorgfaltspflicht verletzt hat und Ihnen aufgrund dessen der Schaden entstanden ist. Als Schaden kommt insbesondere ein notwendiger Austausch der Prothese in einer weiteren Operation in Betracht.

Fehlerhafte Prothesen für Hüfte und Knie

Eine Pflichtverletzung kann darin liegen, dass bereits die Konstruktion der Prothese nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder darin, dass bei der Herstellung der Prothese ein Fehler unterlaufen ist. In Betracht kommt auch eine unsachgemäße Aufklärung über das notwendige Verhalten des Patienten nach der Versorgung mit der Prothese, infolgedessen die an sich fehlerfreie Prothese beschädigt wird.

Fehlerhafte Wahl und falscher Winkel

Ein Behandlungsfehler des Arztes liegt demgegenüber vor, wenn dieser die Prothese nicht nach den Herstellerangaben verwendet und es beispielsweise aufgrund eines falschen Winkels zu einem Bruch kommt oder der Arzt entgegen der Herstellerangaben eine für die konkret vorgenommene Operation ungeeignete Prothese verwendet hat.

Gerne prüfe ich für Sie sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere Schmerzensgeld, Schadensersatz, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden) und mache diese umfassend geltend.