Rechtsanwalt Geburtsschaden

Sie wurden aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers an Ihrer Gesundheit verletzt. Der Arzt bestreitet jedoch, Sie verletzt zu haben und verneint einen Anspruch auf Schadensersatz.

Für meine Mandanten übernehme ich insbesondere die Auseinandersetzung mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern.

Schadensersatz und Arzthaftung

Gerne prüfe ich für Sie sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere Schmerzensgeld, Schadensersatz, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden) und mache diese umfassend geltend.

Weiterführende Hinweise:

Unter Schadensersatz ist der Ausgleich eines materiellen Schadens zu verstehen, der einer Person durch eine andere Person entstanden ist. Ein materieller Schaden ist ein Vermögensschaden, während es sich bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld um einen immateriellen, einen Nichtvermögensschaden handelt.

Schadensersatz und Arzthaftung

Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst insbesondere auch den Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung, eines Verdienstausfalls, eines Erwerbsschadens sowie eines Haushaltsführungsschadens.

Ich berate in allen Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und helfe, einen solchen Anspruch gegenüber dem Schädiger durchzusetzen.